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Nebenjob dem Arbeitgeber mitteilen

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Kurzer

K


Arbeitnehmer
Neuling (10 P.)
Ich bin hier noch neu, mir brennt aber bereits eine sehr wichtige Frage unter den Nägeln. Da ich einige finanzielle Probleme habe und in meinem derzeitigen Job nicht annähernd genug verdiene, möchte ich in den kommenden Monaten einen Nebenjob als Zweitjob annehmen.

Jetzt wüßte ich gerne, ob ich meinem jetzigen Arbeitgeber mitteilen muss, dass ich einem zweiten Job nachgehe. Würde das nämlich wenn möglich gerne vermeiden, denn ich kann mir gut vorstellen, dass mein Chef nicht gerade erfreut darüber reagieren würde. Ist ja auch irgendwie verständlich.

Danke für etwaige Ratschläge. Würd mich echt über ein paar Antworten freuen!!!
Mario68

Mario68

Arbeitnehmer
Kenner (50 P.)
Ich würde die Frage gerne noch ergänzen. Ich wollte fragen, ob ich meinem Arbeitgeber erzählen sollte, dass ich noch einer kleinen selbständigen Tätigkeit nachgehe. Da fällt nicht groß etwas für mich ab, aber immerhin ist es ein kleines Einzelunternehmen. Wie sieht es damit aus?
Max Mustermann

Max Mustermann

Arbeitnehmer
Experte (1030 P.)
Hallo Kurzer,

ich kann Dich sehr gut verstehen. Man weiß bei solchen Sachen wirklich nicht, wie der Arbeitgeber darauf reagieren könnte. Das wirst Du wahrscheinlich noch am Besten einschätzen können. Ich bin da zwar kein Experte bei diesem Sachverhalt, aber ich würde Dir trotzdem empfehlen, Deinem derzeitigen Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.

Schau vorher auch mal in Deinen Arbeitsvertrag. Meist werden Nebentätigkeiten in eben diesem Arbeitsvertrag geregelt. Existiert keine Vereinbarung, steht es Dir grundsätzlich zu, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Auf jeden Fall musst Du es Deinem Arbeitgeber mitteilen, wenn der Nebenjob die Interessen des Arbeitgebers berühren könnte. Keine Informationspflicht gilt für geringfügig Beschäftigte, die eine zweite geringfügige Beschäftigung antreten.

Hallo Mario68,

so wie Du es beschreibst, hört es sich für mich nicht so an, als müsstest Du Deinem Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen.

gruß, MM


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